Wunschleistungen im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung

Krebsvorsorge "plus" durch Ultraschall 

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung beinhaltet für alle Frauen ab 20 Jahren das Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke und den Zellabstrich vom Muttermund. Ab 30 gehört das Abtasten der Brust dazu, ab 50 die Enddarmaustastung und der Stuhltest, ab 55 das Angebot der Darmspiegelung.
 
Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken gehört nicht zur normalen Krebsfrüherkennung. Umfangreiche Studien haben bisher nicht nachweisen können, dass, statistisch gesehen, diese Zusatzuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen einen Nutzen bringt. Für die einzelne Frau kann diese Untersuchung dennoch sinnvoll und beruhigend sein.

Dünnschicht-Zytologie


Spezielle Methode, um die vom Gebärmutterhals abgenommen Zellen besser sichtbar und im Labor beurteilbar zu machen. Ob dadurch tatsächlich seltener eine Krebserkrankung übersehen wird, ist wissenschaftlich noch nicht bewiesen.
 

HPV-Abstrich

Untersuchung auf Humane Papilloma Viren. Der HPV-Abstrich wird als Zusatz zum normalen Zellabstrich („PAP-Abstrich") angeboten, da bekannt ist, dass Gebärmutterhalskrebs u.a. durch eine HPV-Infektion verursacht wird.

Brust-Ultraschall
Der Brustultraschall kann zusätzlich zum 2-jährigen Mammographieintervall durchgeführt werden. Er ist sehr hilfreich bei der Beurteilung sehr dichten Drüsengewebes.

Immunologischer Stuhltest
Zur Früherkennung von Darmkrebs bieten die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr jährlich einen Test zur Suche nach Blut im Stuhl an. Ab dem 56. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, eine Darmspiegelung (Koloskopie) zur Früherkennung von Darmkrebs durchführen zu lassen (Wiederholung nach zehn Jahren). Alternativ bezahlt die Krankenkasse sonst weiter alle zwei Jahre einen Stuhltest.Es existiert ein immunologischer Schnelltest zum Nachweis von Blut im Stuhl, der einfacher zu handhaben ist und auch eine Diät vor der Probenentnahme überflüssig macht. Dieser Test ist im Nachweis von Blut empfindlicher.
 Er wird von den Krankenkassen nicht bezahlt.